KI-Schulung nach EU AI Act.
Ohne Panikmache.
Viele Anbieter verkaufen euch gerade Angst vor Bußgeldern. Wir sagen euch erst, was wirklich gilt — und danach, warum eine Schulung trotzdem sinnvoll ist. Die beiden Antworten haben weniger miteinander zu tun, als die Werbung suggeriert.
Was gilt — und was gerade wackelt.
Artikel 4 ist in Kraft
Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, müssen für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sorgen. Unabhängig von der Betriebsgröße. Ohne vorgeschriebene Stundenzahl und ohne Pflichtzertifikat.
Die Marktaufsicht übernimmt
Ab diesem Datum sind die nationalen Marktüberwachungsbehörden für die Durchsetzung zuständig. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur vorgesehen — sobald das nationale Umsetzungsgesetz verabschiedet ist.
Der Digital Omnibus könnte Artikel 4 entschärfen
Eine politische Einigung vom 7. Mai 2026 will die Vorschrift umformulieren: Aus der Pflicht der Unternehmen würde eine Aufgabe von Kommission und Mitgliedstaaten, KI-Kompetenz zu fördern. Das ist bislang eine Einigung, kein geltendes Recht — der Ausgang ist offen.
Warum wir euch das sagen, obwohl es unser eigenes Angebot schwächt: Weil ihr es ohnehin erfahrt — spätestens wenn euer Steuerberater oder Anwalt nachschaut. Und weil eine Schulung, die ihr nur aus Angst bucht, im Betrieb nichts verändert.
KI wird bei euch längst genutzt.
Nur weiß niemand, wie.
In fast jedem Betrieb, in den wir kommen, arbeitet mindestens eine Person schon mit ChatGPT — meist ohne dass die Geschäftsführung davon weiß. Das ist kein Vorwurf, das ist normal. Nur entstehen dabei Risiken, die mit der Aufsichtsbehörde nichts zu tun haben:
- Kundendaten landen in kostenlosen Tools. Namen, Adressen, Auftragsdaten — eingegeben in die Gratis-Version, weil niemand gesagt hat, dass das ein Problem ist.
- Ergebnisse werden ungeprüft übernommen. Eine erfundene Zahl im Angebot oder eine falsche Frist in der Kundenmail fällt oft erst auf, wenn sie draußen ist.
- Jeder macht es anders. Fünf Leute, fünf Arbeitsweisen, kein gemeinsamer Stand — und niemand kann sagen, was im Betrieb eigentlich erlaubt ist.
- Die Guten hören auf. Wer einmal eine unbrauchbare Antwort bekommt, legt das Werkzeug weg und probiert es nicht wieder. Das ist der teuerste Fall.
Diese vier Punkte löst eine Schulung. Der EU AI Act ist der Anlass, sie endlich zu machen — aber selbst wenn Artikel 4 entschärft wird, bleiben die Probleme bestehen.
90 Minuten, die im Alltag ankommen.
Bis 20 Teilnehmende · bei euch vor Ort oder online
- 90 Minuten live — an den Programmen, die ihr wirklich nutzt
- Was gehört rein, was auf keinen Fall: konkret an euren Daten
- Wie man Ergebnisse prüft, bevor sie zum Kunden gehen
- Schriftliche KI-Richtlinie für euren Betrieb
- Teilnahmezertifikat für jede Person — auf euren Betrieb ausgestellt
- Teilnehmerliste und Kurzdokumentation für eure Unterlagen
- Vier Wochen Rückfragen per Mail inklusive
Wann ihr uns nicht braucht
Wenn es euch nur um die Dokumentation geht, ist ein Online-Selbstlernkurs für rund 10 € pro Kopf günstiger. Wir sagen das offen — nur ändert so ein Kurs erfahrungsgemäß nichts daran, wie im Betrieb tatsächlich gearbeitet wird.
Fördermittel
Für Qualifizierung von Beschäftigten gibt es je nach Betriebsgröße Zuschussprogramme, bei kleinen Betrieben teils bis zur vollen Höhe. Wir sagen euch im Erstgespräch, was in Frage kommt — beantragen müsst ihr es selbst.
Und danach?
Wer nach der Schulung weitergehen will: Praxistag, Potenzialanalyse und laufende Betreuung stehen mit Preisen auf der Preisseite.
Was Geschäftsführer zuerst fragen.
Gilt die KI-Schulungspflicht wirklich für meinen Betrieb?
Artikel 4 der EU-KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025 für alle Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen — unabhängig von der Größe. Wenn in eurem Betrieb jemand ChatGPT, Copilot oder ein vergleichbares Werkzeug für die Arbeit nutzt, fallt ihr darunter. Es gibt allerdings keine vorgeschriebene Mindeststundenzahl und keine Pflichtzertifizierung.
Was ändert der Digital Omnibus daran?
Am 7. Mai 2026 gab es eine politische Einigung, die Artikel 4 umformulieren soll: Aus der Pflicht von Anbietern und Betreibern, für KI-Kompetenz zu sorgen, würde eine Aufgabe von Kommission und Mitgliedstaaten, diese Kompetenz zu fördern. Das ist bislang eine Einigung, kein geltendes Recht. Wir sagen euch das offen, weil ihr es wissen solltet, bevor ihr Geld ausgebt — und weil die eigentliche Frage ohnehin eine andere ist.
Bekommen die Teilnehmenden ein Zertifikat?
Ja. Jede teilnehmende Person erhält ein Teilnahmezertifikat, ausgestellt auf euren Betrieb, mit Datum, Dauer und den behandelten Inhalten. Zusammen mit der Teilnehmerliste und der Kurzdokumentation habt ihr damit einen belastbaren Nachweis für eure Unterlagen. Eine staatlich vorgeschriebene Pflichtzertifizierung gibt es nach der EU-KI-Verordnung nicht — sie verlangt Kompetenz und Nachvollziehbarkeit, kein bestimmtes Siegel.
Warum dann überhaupt schulen?
Weil in den meisten Betrieben längst KI genutzt wird — nur unkontrolliert. Mitarbeitende geben Kundendaten in kostenlose Tools ein, übernehmen Ergebnisse ungeprüft und niemand hat festgelegt, was erlaubt ist. Das Risiko ist nicht die Aufsichtsbehörde, sondern der abgeflossene Datensatz und die falsche Zahl im Angebot. Die Schulung löst genau das — die Rechtslage ist der Anlass, nicht der Zweck.
Wer wird in Deutschland zuständig sein?
Ab dem 2. August 2026 übernehmen die nationalen Marktüberwachungsbehörden die Durchsetzung. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur vorgesehen, sobald das nationale Umsetzungsgesetz — das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz — verabschiedet ist. Bis dahin ist die Zuständigkeit formal nicht abschließend geregelt.
Was bekommen wir konkret?
90 Minuten live mit allen Beteiligten, an den Programmen, die ihr tatsächlich einsetzt — nicht an Beispielen. Dazu eine schriftliche KI-Richtlinie für euren Betrieb, ein Teilnahmezertifikat für jede teilnehmende Person, eine Teilnehmerliste und eine Kurzdokumentation der Inhalte für eure Unterlagen. Bis 20 Personen, 890 € netto.
Reicht ein Online-Kurs nicht auch?
Für die reine Dokumentation vielleicht. Nur ändert ein Selbstlernkurs für 10 € pro Kopf erfahrungsgemäß nichts am Verhalten — die Leute klicken durch und arbeiten weiter wie vorher. Wenn es euch nur um den Haken auf der Liste geht, sagen wir euch ehrlich, dass ein Online-Kurs günstiger ist.
Gibt es Fördermittel?
Für Qualifizierungsmaßnahmen von Beschäftigten gibt es je nach Betriebsgröße Zuschussprogramme, bei kleinen Betrieben teils bis zur vollen Höhe. Ob das in eurem Fall greift, hängt von Betriebsgröße und Programm ab — wir sagen euch im Erstgespräch, was in Frage kommt, beantragen müsst ihr es selbst.
Dieser Text gibt den Stand von Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang die Vorgaben für euer Unternehmen gelten, klärt ihr im Zweifel mit eurem Rechtsbeistand — wir schulen, wir beraten nicht rechtlich.