WCAG, BITV & BFSG:
Barrierefreiheit erklärt.
Was bedeuten Level A, AA und AAA? Wen trifft das BFSG wirklich? Und was müsst ihr auf eurer Website konkret ändern? Alles verständlich erklärt — ohne Juristendeutsch.
Stellt euch vor, jeder zehnte Besucher eurer Website kann sie nicht richtig nutzen. Nicht weil euer Angebot schlecht ist — sondern weil die Website sie aussperrt. Zu kleiner Text. Kein Kontrast. Navigation, die mit der Tastatur nicht funktioniert. Formulare ohne verständliche Labels.
Mehr als 13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer anerkannten Behinderung. Dazu kommen ältere Nutzer, Menschen mit temporären Einschränkungen (gebrochener Arm, gleißende Sonne auf dem Smartphone-Display) und alle, die schlicht von klaren Strukturen profitieren. Das ist keine Nische — das ist ein relevanter Teil eurer Zielgruppe.
Barrierefreie Websites werden von Google besser bewertet — weil saubere Semantik, Alt-Texte und klare Struktur exakt das sind, was Suchmaschinen lieben. Sie konvertieren besser, weil sie klarer sind. Und sie schließen niemanden aus.
Und ja: Seit dem 28. Juni 2025 ist das BFSG in Kraft — viele Unternehmen sind jetzt auch gesetzlich verpflichtet. Aber der eigentliche Grund, das anzugehen, ist einfacher: Ihr wollt, dass jeder Kunde eure Website nutzen kann.
Was bedeutet das konkret? Welche Standards stecken dahinter? Und was ist der Unterschied zwischen WCAG AA und AAA? Alles erklärt — ohne Abkürzungs-Dschungel, mit echten Beispielen.
Was ist die WCAG?
WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines — auf Deutsch: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Sie werden vom W3C (World Wide Web Consortium) herausgegeben, der Organisation, die auch HTML und CSS standardisiert. Die WCAG sind also der internationale Standard für Barrierefreiheit im Web.
Die aktuelle Version ist WCAG 2.1 (2018), ergänzt durch WCAG 2.2 (Oktober 2023). Die Unterschiede zwischen 2.1 und 2.2 sind für die meisten Websites überschaubar — neu hinzugekommen sind vor allem Anforderungen an Fokus-Indikatoren und mobile Bedienbarkeit.
Die WCAG basieren auf vier Grundprinzipien — dem sogenannten POUR-Modell:
- Perceivable (Wahrnehmbar): Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein — nicht nur visuell.
- Operable (Bedienbar): Die Website muss mit Tastatur, Maus, Sprachsteuerung oder Screenreader bedienbar sein.
- Understandable (Verständlich): Texte, Fehlermeldungen und Navigation müssen klar und vorhersehbar sein.
- Robust: Die Website muss mit verschiedenen Browsern, Hilfsmitteln und assistiven Technologien funktionieren.
Level A, AA und AAA: Was bedeutet das konkret?
Level A — Mindeststandard
Level A definiert die absoluten Mindestanforderungen. Wenn eine Website Level A nicht erfüllt, schließt sie bestimmte Nutzergruppen vollständig aus. Typische A-Kriterien:
- Alle Bilder haben einen Alt-Text (oder sind als dekorativ markiert)
- Videos mit Ton haben Untertitel (automatisch oder manuell)
- Die Seite ist vollständig per Tastatur bedienbar
- Farbe wird nicht als einziges Unterscheidungsmerkmal genutzt
- Keine Inhalte, die mehr als dreimal pro Sekunde blinken (Epilepsie-Schutz)
In der Praxis: Viele Websites scheitern bereits an Level A — zum Beispiel weil Bilder ohne Alt-Text eingebettet werden oder Formulare keine erkennbaren Labels haben. Level A ist die Basis, auf der alles andere aufbaut.
Level AA — Der gesetzliche Standard
Level AA ist das Konformitätsniveau, das das BFSG und die BITV 2.0 fordern. Es geht über die absolute Mindestanforderung hinaus und stellt sicher, dass Websites für die große Mehrheit der Menschen mit Behinderungen nutzbar sind.
Level AA baut auf Level A auf — wer AA erfüllt, erfüllt automatisch auch A. Die wichtigsten zusätzlichen Anforderungen:
- Farbkontrast: Text muss ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zur Hintergrundfarbe haben. Für große Texte (ab 18pt / 14pt fett) reichen 3:1.
- Untertitel für Live-Videos: Auch gestreamte Inhalte benötigen Untertitel.
- Keine Tastaturfallen: Nutzer müssen jeden Bereich per Tastatur verlassen können.
- Sichtbarer Fokus-Indikator: Beim Tab-Navigieren muss immer klar erkennbar sein, welches Element gerade aktiv ist.
- Sprache der Seite angegeben: Das
lang-Attribut muss korrekt gesetzt sein. - Fehlermeldungen: Müssen klar benennen, was falsch ist — nicht nur durch Farbe (z.B. rot) signalisiert werden.
- Konsistente Navigation: Navigationsbereiche müssen über alle Seiten hinweg einheitlich sein.
Wen betrifft Level AA: Ab dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz, die digitale Produkte oder Services an Verbraucher verkaufen, WCAG AA einhalten. Das trifft Online-Shops, App-Anbieter, Buchungsportale und viele weitere.
Level AAA — Erweiterter Standard
Level AAA ist das höchste Konformitätsniveau und wird von keinem Gesetz allgemein vorgeschrieben. Es enthält sehr anspruchsvolle Anforderungen, die in der Praxis oft schwer vollständig umzusetzen sind. Typische AAA-Kriterien:
- Gebärdensprachen-Videos für alle voraufgezeichneten Audioinhalte
- Farbkontrast 7:1 statt 4,5:1 (erhöhte Anforderung)
- Vorlesefunktion für Texte (Text-to-Speech)
- Leichte Sprache oder Kurzfassungen für komplexe Inhalte
- Keine Zeitbegrenzungen für Nutzerinteraktionen (ausnahmslos)
- Kontextsensitive Hilfe in Formularen
Wann ist AAA sinnvoll? Für öffentliche Institutionen, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen oder Angebote, die sich explizit an Menschen mit schweren Behinderungen richten, lohnt sich der Blick auf einzelne AAA-Kriterien. Als allgemeiner Mindeststandard ist es aber nicht realistisch — das W3C selbst empfiehlt, nicht zu versuchen, alle AAA-Kriterien auf einer gesamten Seite zu erfüllen.
Was ist die BITV 2.0?
BITV steht für Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung — eine deutsche Verordnung, die die europäische Web Accessibility Directive (WAD) in nationales Recht umsetzt. Die BITV 2.0 gilt seit 2019 und richtet sich primär an öffentliche Stellen: Bundesbehörden, Landesbehörden, kommunale Verwaltungen, öffentliche Rundfunkanstalten.
Technisch gesehen verweist die BITV 2.0 auf die WCAG 2.1 Level AA als Mindeststandard. Wer also WCAG 2.1 AA erfüllt, ist für öffentliche Stellen compliant.
Für private Unternehmen ist die BITV 2.0 direkt nicht relevant — für euch gilt das BFSG (siehe nächster Abschnitt).
Was ist das BFSG — und wen trifft es wirklich?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) und gilt seit dem 28. Juni 2025 für private Unternehmen. Es ist das erste Mal, dass Barrierefreiheit für kommerzielle digitale Angebote gesetzlich verpflichtend wird.
Das BFSG gilt für folgende digitale Produkte und Dienstleistungen:
- E-Commerce-Websites (Online-Shops)
- Mobile Apps und Web-Apps
- Online-Banking und Finanzdienstleistungen
- Personenbeförderungs-Apps (Tickets, Fahrpläne)
- E-Books und E-Reader-Software
- Telekommunikationsdienstleistungen
Wer ist ausgenommen? Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden UND weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz sind ausgenommen. Reine Informationswebsites ohne Transaktion (kein Kaufen, kein Buchen, kein Account-System) fallen oft nicht unmittelbar unter das BFSG — aber: Die Empfehlung lautet trotzdem, WCAG AA zu erfüllen, weil die EU-Richtlinien weiter gefasst werden könnten und WCAG AA auch ohne gesetzlichen Zwang best practice ist.
WCAG AA in der Praxis: 7 konkrete Beispiele
Theorie ist gut — aber was bedeutet WCAG AA wirklich, wenn ihr auf eurer Website nachschaut? Hier sind die sieben häufigsten Prüfpunkte, die in der Praxis oft verletzt werden:
Farbkontrast von Text und Hintergrund
Der häufigste Fehler überhaupt. Grauer Text auf weißem Hintergrund, heller Text auf hellblauem Hintergrund, gelbe Schrift auf weißem Grund — alles klassische WCAG-Verstöße.
Anforderung: Normaler Text braucht 4,5:1, große Texte (18pt / 14pt fett) brauchen 3:1. Icons und UI-Komponenten brauchen 3:1 gegen angrenzende Farben.
Sofort prüfen: Mit dem WebAIM Contrast Checker könnt ihr jede Farbkombination kostenlos prüfen. Chrome DevTools zeigen den Kontrast-Wert direkt im CSS-Inspector.
Alternativtexte für Bilder
Screenreader lesen Alt-Texte vor. Fehlen sie, hört der Nutzer nur "Bild" oder eine kryptische Dateinamen-URL. Sind sie falsch — z.B. "DSC_04821.jpg" — nützen sie genauso wenig.
Was zählt als guter Alt-Text? Beschreibt den Bildinhalt in einer Weise, die den Kontext vermittelt. "Mechanikerhand an einem Motor" ist gut. "Bild" ist schlecht. Dekorative Bilder bekommen alt="" — dann überspringt sie der Screenreader korrekt.
Tastaturnavigation und Tab-Reihenfolge
Viele Nutzer — ob mit motorischen Einschränkungen, mit einem Trackpad-Defekt oder beim Ausfüllen von Formularen — navigieren per Tastatur. Die Anforderung: Jeder Link, jeder Button, jedes Formularfeld muss per Tab erreichbar und per Enter/Space aktivierbar sein.
Besonders häufige Fehler: Custom-Dropdown-Menüs die nur per Hover funktionieren, Modal-Dialoge aus denen man nicht per Tastatur herauskommt (Keyboard-Trap), oder Buttons die als <div> statt als <button> gebaut wurden.
Sichtbarer Fokus-Indikator
Wenn ihr per Tab durch eine Website navigiert, muss immer klar sichtbar sein, welches Element gerade aktiv ist — der sogenannte Fokus-Indikator. Viele Designer entfernen ihn mit outline: none, weil er ihnen optisch nicht gefällt. Das ist ein WCAG-Verstoß.
Die Lösung ist kein Kompromiss: Gestaltet einen schönen, zum Design passenden Fokus-Indikator. Ein farbiger Ring, ein Underline, ein Box-Shadow — alles ist möglich, solange er klar sichtbar ist. WCAG 2.2 definiert sogar eine Mindestgröße für den Fokus-Kontrast.
Formularlabels und Fehlermeldungen
Jedes Eingabefeld braucht ein sichtbares, verknüpftes <label>-Element. Placeholder-Texte sind kein Ersatz — sie verschwinden beim Tippen und sind für Screenreader unzuverlässig.
Fehlermeldungen müssen textlich klar sein: "Bitte gebt eine gültige E-Mail-Adresse ein" statt nur ein rotes Feld. Farbe allein darf nie das einzige Unterscheidungsmerkmal sein (Color Blindness!). Und ARIA-Attribute (aria-required, aria-invalid, aria-describedby) helfen Screenreadern, den Zustand korrekt zu kommunizieren.
Überschriften-Hierarchie
Screenreader-Nutzer navigieren oft über Überschriften — ähnlich wie ein sehender Nutzer über Seitenabschnitte scrollt. Fehlt eine H1, werden H2-Überschriften als Hauptüberschriften übersprungen, oder es gibt mehrere H1s auf einer Seite — all das verwirrt.
Die Regel: Jede Seite hat genau eine H1 (den Seitentitel). Darunter kommen H2s für Hauptabschnitte, H3s für Unterabschnitte. Überschriften werden nicht nach Optik gewählt ("die H3 gefällt mir größenmäßig besser") sondern nach Hierarchie.
Beschreibende Link-Texte
"Hier klicken", "mehr erfahren", "weiter" — diese generischen Link-Texte machen für sehende Nutzer Sinn, weil man den Kontext drum herum sieht. Für Screenreader-Nutzer, die alle Links auf der Seite als Liste vorgelesen bekommen, sind sie nutzlos.
Besser: "Barrierefreiheits-Checkliste herunterladen", "Zum 360° UX-Review-Angebot", "Kontaktformular öffnen". Der Link-Text muss das Ziel ohne Kontext verständlich machen.
Quick-Win: Geht alle Links auf eurer Website durch und fragt euch: "Wenn jemand nur diesen Link-Text hört — weiß er wo er landet?" Jedes "hier" oder "mehr" ist ein direktes WCAG-Problem.
Die häufigsten WCAG-Fehler — und wie ihr sie schnell findet
Automatisierte Checks: Mit dem kostenlosen Browser-Plugin axe DevTools (Chrome/Firefox) könnt ihr in 2 Minuten die häufigsten WCAG-Fehler auf jeder Seite aufdecken. WAVE von WebAIM ist eine weitere gute Option. Diese Tools finden ca. 30–40 % aller WCAG-Verstöße automatisch — der Rest braucht manuelle Prüfung.
Manueller Schnelltest:
- Tab-Taste durch die ganze Seite drücken — kommt ihr überall hin? Seht ihr immer wo ihr seid?
- Alle Bilder auf Alt-Texte prüfen (Rechtsklick → Bild-Info im Browser)
- Kontrast-Checker auf die wichtigsten Text-/Hintergrund-Kombinationen anwenden
- Formular ausfüllen und absenden — sind alle Fehlermeldungen verständlich?
- Seite mit deaktiviertem CSS aufrufen — macht die Struktur noch Sinn?
Was passiert, wenn ihr das BFSG ignoriert?
Das BFSG sieht Durchsetzung über Marktüberwachungsbehörden vor — in Deutschland sind das die Landesbehörden je nach Bundesland unterschiedlich. Die Konsequenzen:
- Behördliche Anordnungen: Die Marktüberwachungsbehörde kann Korrekturen anordnen
- Bußgelder: Bei Verstößen gegen Barrierefreiheitsanforderungen sind Sanktionen möglich
- Wettbewerbsrecht: Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände sind denkbar, da BFSG-Verstöße als unlauterer Wettbewerb eingestuft werden könnten
- Reputationsrisiko: Öffentliche Kritik und Beschwerden über nicht barrierefreie Angebote nehmen zu
Die Erfahrung aus anderen EU-Ländern zeigt: Behörden beginnen erfahrungsgemäß mit Hinweisen, bevor sie sanktionieren. Aber das Fenster, um proaktiv zu handeln, schließt sich — je länger ihr wartet, desto aufwändiger wird die Nachrüstung.
Selbstcheck: Wo steht eure Website?
Beantwortet die 7 Fragen — ihr seht sofort, wo eure Website steht und was als nächstes zu tun ist.
Wie barrierefrei ist eure Website?
7 Fragen, 2 Minuten — ihr wisst sofort, wo ihr steht.
Haben alle Bilder aussagekräftige Alt-Texte?
Screenreader lesen Alt-Texte vor — fehlen sie, hören Nutzer nur "Bild".
Übersteht euer Haupttext-Kontrast den 4,5:1-Test?
Grauer Text auf weißem Hintergrund schlägt diesen Test oft nicht.
Ist die gesamte Navigation per Tastatur bedienbar?
Tab-Taste durchklicken — kommt ihr überall hin und wieder raus?
Ist beim Tab-Navigieren immer sichtbar, welches Element aktiv ist?
Viele Designer entfernen den Fokus-Rahmen — das ist ein WCAG-Verstoß.
Hat jedes Formularfeld ein sichtbares, verknüpftes Label?
Placeholder-Texte verschwinden beim Tippen — kein Ersatz für Labels.
Sind Fehlermeldungen textlich klar — nicht nur durch Farbe?
Farbe allein (rotes Feld) reicht nicht — 8% der Männer sind farblblind.
Hat jede Seite genau eine H1 — und sind H2/H3 korrekt verschachtelt?
Screenreader-Nutzer navigieren per Überschriften wie andere per Scrollen.
Fazit: Barrierefreiheit ist kein Feature — es ist Grundlage
Barrierefreiheit im Web ist keine Kür für besonders engagierte Unternehmen. Sie ist ein Qualitätsmerkmal, eine rechtliche Pflicht (für viele) und vor allem: sie verbessert die Nutzererfahrung für alle — nicht nur für Menschen mit Behinderungen. Eine saubere Struktur, guter Kontrast, beschreibende Links — das macht Websites schlicht besser.
Das Gute: Die meisten WCAG-AA-Anforderungen sind keine Revolution, wenn man von Anfang an sauber baut. Sie kosten nicht viel, wenn man sie frühzeitig einplant. Die Nachrüstung einer Website, die nie mit Barrierefreiheit gebaut wurde, ist hingegen aufwändig.
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